Tarife

Dok 03.02
ab 01. August 2023

Tarife

Dok 03.02
ab 01. August 2025

Für Kinder und in der Ausbildung stehende Jugendliche (bis zum erfüllten 20. Lebensjahr) aus den Verbandsgemeinden Teufen, Bühler, Gais, Speicher und Trogen.

Hinweis: Die genannten Preise beziehen sich, mit Ausnahme der Abo-Preise, jeweils auf ein Semester.
An-/Abmeldung: 30. Mai / 30. November

Tarif Einzelunterricht:

Dauer

Kinder/Jugendliche (K/J)

Auswärtige (A)

30 Minuten

520.-

1040.-

40 Minuten

690.-

1380.-

50 Minuten

870.-

1740.-

Tarif Gruppenunterricht:

 

2er

3er

4er

 

K/J

E/A

K/J

E/A

K/J

E/A

40 Minuten

345

690

240

490

180

360

50 Minuten

435

870

310

610

230

460

60 Minuten

520

1040

370

730

270

550

Vergünstigungen

Bei mehrfachen Kursbuchungen sowie bei Anmeldungen von Geschwistern wird ein Rabatt von 10% auf Angebote im Einzel- und Gruppenunterricht gewährt, um Familien und regelmässige Teilnahme zusätzlich zu unterstützen. Angebote für Bands, Chöre, Ensembles und Orchester, den Instrumentengarten sowie das Eltern-Kind-Singen sind davon ausgenommen.

Bands, Chöre, Ensembles und Orchester 

(min. 5 Teilnehmende)

50 Minuten wöchentlich

Kinder/Jugendliche (K/J)

Auswärtige (A)

Mit Fachbelegung 14-täglich

50.-

100.-

Mit Fachbelegung wöchentlich

100.-

200.-

Ohne Fachbelegung 14-täglich

100.-

200.-

Ohne Fachbelegung wöchentlich

200.-

400.-

* Der Besuch des Kinderchors ist während eines Schuljahres (Aug-Aug) «mit einer Fachbelegung» kostenlos.

Instrumentengarten 

(ab 3 bis 5 Teilnehmenden)

 

Verbandsgemeinde

Auswärtige

40 Minuten wöchentlich

215.-

430.-

Eltern – Kind – Singen

(mind. 4 teilnehmende Familien)

 

Verbandsgemeinde

Auswärtige

50 Minuten, wöchentlich

185.- /Familie

370.- /Familie

Musik-Waldmorgen

(mind. 4 teilnehmende Familien)

 

Verbandsgemeinde

Auswärtige

100 Minuten, monatlich

93.- /Familie

185.- /Familie

5-er und 10-er Abos (nur für Erwachsene)

Dauer: 30, 40, 50 oder 60 Minuten Preis:  115.- pro Stunde

Die Abos sind an keinen Semesterbetrieb gebunden und können jederzeit gelöst werden. Sie sind ein Jahr gültig. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes.

Schlussbestimmung

Dieses Reglement wurde von der Delegiertenversammlung am 31. März 2025 genehmigt und ersetzt alle vorgängigen Reglemente.

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